top of page

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN DER KREATIV AGENTUR 

 1.               Geltungsbereich der AGB, Vertragsgegenstand

1.1.           Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geltend für alle Geschäfte der KREATIV AGENTUR betreffend Werk-,                Werklieferungs- und Dienstleistungen mit Unternehmern gem. § 14 BGB.

1.2.       Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes zwischen KREATIV AGENTUR und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

                     1.3.      Unsere AGB gelten ausschließlich für die gesamte Rechtsbeziehung mit dem 

Auftraggeber betreffend den Vertragsgegenstand. Entgegenstehende oder abweichende 

Vertragsbedingungen des Auftragsgebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern KREATIV AGENTUR diesen nicht ausdrücklich zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen eines früheren Auftrages die AGB des Auftraggebers vereinbart wurden oder wenn während der Auftragsabwicklung auf die AGB des Auftraggebers verwiesen wird und KREATIV AGENTUR einer Einbeziehung nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. 

                      2.                Vertragsschluss

2.1. Unsere Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, wenn KREATIV AGENTUR ein vom Auftraggeber auf Grundlage des Kostenvoranschlages übermitteltes Angebot annimmt, wofür eine 14-tägige Frist gilt. Die Annahmeerklärung erfolgt in Textform per Post, Fax oder E-Mail oder telefonisch. 

2.2.       Sollte KREATIV AGENTUR das Angebot nur in geänderter Form annehmen, ist dies als neues Angebot zum Abschluss eines entsprechend abgeänderten Vertrages zu verstehen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall die Möglichkeit, das Angebot seinerseits binnen 14 Tagen anzunehmen.

2.3.       Sofern eine Lieferung an Dritte vorgesehen ist, ist Vertragspartner gleichwohl der Auftraggeber. 

2.4. KREATIV AGENTUR ist berechtigt, erforderliche Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu beschaffen. Eine entsprechende Vollmacht wird mit Auftragserteilung erteilt. Für die Überwachung und Abwicklung von

Fremdarbeiten berechnet KREATIV AGENTUR Regiekosten in Höhe von 25% des jeweiligen Nettoauftragswertes.

                      3.          Leistungserbringung, Fremdleistungen 

 

Art, Inhalt und Umfang der von KREATIV AGENTUR  zu erbringenden Leistungen und 

Arbeitsergebnisse ergeben sich aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. KREATIV AGENTUR ist berechtigt die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise von inländischen und/oder ausländischen Tochtergesellschaften, Partnern und Dritten erbringen zu lassen. 

3.1.       Leistungen, die auf Bestellung oder Veranlassung des Auftraggebers durchgeführt werden und die über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinausgehen, sind nach dem tatsächlichen Zeitaufwand gem. dem in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Stundensatz zu vergüten. 

                     3.2.             Bei der Leistungserbringung wird KREATIV AGENTUR Vorgaben und Wünsche 

des Auftraggebers berücksichtigen, ist in der Gestaltung jedoch frei. Einen etwaigen Mehraufwand für die Umsetzung von Änderungswünschen, die nach dem Anlaufen der Produktion geäußert werden, hat der Auftraggeber zu tragen. 

 

                      4.          Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 

 

                     4.1.             Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für KREATIV AGENTUR  für die 

Vertragserfüllung wesentlichen Daten, Informationen und Vorlagen rechtzeitig in der vereinbarten Form und Qualität zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber versichert und steht dafür ein, dass er die übergebenen Materialien zu dem vertraglichen Zweck verwenden darf, diese keine Rechte Dritter verletzen und frei von Mängeln sind. Er stellt KREATIV AGENTUR  im Hinblick auf die Verwendung dieser Materialien von allen Ersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Dies gilt auch für die Kosten der Rechtsverteidigung. 

4.2. Der Auftraggeber räumt KREATIV AGENTUR die für die Auftragserfüllung erforderlichen Rechte an den zur Verfügung gestellten Materialien ein. 

                     4.3.        Der Auftraggeber hat bei der Auftragserfüllung durch Erteilung von 

Freigabeerklärungen und Rückmeldungen zu vorgelegten Arbeitsergebnissen mitzuwirken und so die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch KREATIV 

AGENTUR  zu unterstützen. Nach vertragsgemäßer Fertigstellung des Auftrags sind die Arbeitsergebnisse auf Verlangen von KREATIV AGENTUR  vom Auftraggeber ausdrücklich abzunehmen. 

 5.          Lieferung, Lieferfristen 

 

5.1.       Die Leistungsverpflichtungen von KREATIV AGENTUR  sind erfüllt, sobald die Arbeitsergebnisse auf den Weg zum Auftraggeber gebracht sind, unabhängig vom gewählten bzw. vereinbarten Medium für die Übermittlung. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Auftraggeber über, sobald die Arbeitsergebnisse die Sphäre von KREATIV AGENTUR  verlassen haben. 

5.2. Vereinbarte Termine sind keine Fixtermine, es sei denn, der Termin wurde von  KREATIV AGENTUR ausdrücklich als Fixtermin bestätigt. Die Einhaltung von angegebenen Terminen steht unter dem Vorbehalt der Erfüllung der 

Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber (Übermittlung von Unterlagen, Erteilung von Freigabeerklärungen etc.) sowie der richtigen, rechtzeitigen und hinreichenden Selbstbelieferung. 

 

5.3.       Wenn die für die Durchführung des Auftrages benötigten Produkte und Leistungen nicht verfügbar sind, weil KREATIV AGENTUR  unverschuldet von seinen Lieferanten nicht beliefert wird und dies bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, hat KREATIV AGENTUR das Recht, sich von dem Vertrag zu lösen. In diesem Fall wird der Auftraggeber unverzüglich darüber informiert, dass die Erbringung der vertraglichen Leistung nicht möglich ist. 

                     5.4.             Verzögerungen, die bei KREATIV AGENTUR  oder bei einem 

Lieferanten/Subunternehmer durch höhere Gewalt oder gleichstehende Umstände verursacht werden und nicht von KREATIV AGENTUR  zu vertreten sind, berechtigen zum Hinausschieben der Leistung um die Dauer der Behinderung. Sofern die Durchführung des Vertrages aufgrund der Verzögerung für den Auftraggeber unzumutbar wird, ist er zum Rücktritt berechtigt. Bei nicht nur vorübergehenden Leistungshindernissen sind wir ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurücktreten. 

5.5. KREATIV AGENTUR  ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern solche für den Auftraggeber zumutbar sind. 

 

                      6.          Preise, Auslagen 

 

6.1.       Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

6.2.       Die vereinbarten Preise gelten ab Werk. Kosten für Hardware, Software, Verpackung, Versand und Versicherung sind vom Auftraggeber zusätzlich zu zahlen. Gleiches gilt für etwaige Zollgebühren bei Lieferungen in Drittstaaten außerhalb der EU. Ist bzgl. der vorstehenden Kosten nichts vereinbart, sind die tatsächlichen Aufwendungen zu erstatten. 

6.3. Im Sinne der Nachhaltigkeit werden Abstimmungstermine vorwiegend in digitaler Form abgehalten. Sollte es durch notwendige Aktivitäten im Rahmen des Projekts oder auf Veranlassung des Kunden zu einem Einsatz außerhalb der Räumlichkeiten der Agentur kommen, so werden Reisekosten gegen entsprechenden Nachweis erstattet und gesondert gemäß folgender Tabelle in Rechnung gestellt: Übernachtungskosten in Höhe ortsüblicher Übernachtungskosten (Einzelzimmer) zzgl. Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Die Entscheidung des An- und Abreisetags obliegt dem Kunden.  

Die Agentur übernimmt die Buchung der Unterkunft. 

Fahrten bis 200 km Entfernung vom Ort der Agentur zum jeweils gewünschten Reiseziel des Kunden mit der Bahn, gemäß dem Fahrpreis eines Tickets der 1. Klasse. Fahrten ab 300 km Entfernung vom Ort der Agentur zum jeweils gewünschten Reiseziel des Kunden mit dem Flugzeug, gemäß dem Preis eines Tickets der Economy-Class. Fahrten ab 1.300 km Entfernung vom Ort der Agentur zum jeweils gewünschten 

Reiseziel des Kunden mit dem Flugzeug, gemäß dem Preis eines Tickets der BusinessClass. Bei der Nutzung eines PKW beträgt der Erstattungssatz 1,10 € pro gefahrenen Kilometer. Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt der Agentur vorbehalten. Diese ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Kunden zu unternehmen. 

Die Reisezeit entspricht der vollen Leistungszeit gemäß einem halbierten Satz der definierten Honorarvergütung. 

6.4. Soweit KREATIV AGENTUR  verpflichtet ist, Künstlersozialabgaben oder sonstige Abgaben zu zahlen, sind die dadurch entstandenen Aufwendungen vom Auftraggeber zu tragen. 

 

6.5. Im Übrigen sind Auslagen für Fremdleistungen nur zu erstatten, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder deren Notwendigkeit durch nachträgliche Erweiterungen des Auftragsumfanges durch den Auftraggeber entstanden ist. 

6.6. Gewährte Skonti, Rabatte oder Nachlässe beziehen sich nicht auf Fremdleistungen oder Auslagen gemäß den vorstehenden Ziffern. 

6.7. Falls für die Leistungen von KREATIV AGENTUR  oder deren Nutzung keine bestimmte Vergütung vereinbart ist, bemisst sich diese nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen (AGD/SDSt) in seiner bei Vertragsschluss geltenden Fassung. 

                      7.         Zahlungsbedingungen 

 

7.1. Bei Beauftragung werden 50% der Gesamtsumme als 1. Abschlagszahlung berechnet. Die weitere Abrechnung erfolgt nach Projektfortschritt. 

7.2. Die vereinbarte Vergütung ist mit Abnahme des Werkes oder mit deren Fiktion, nach Zeitaufwand abzurechnende Leistungen monatlich fällig. 

7.3.       KREATIV AGENTUR  ist berechtigt, Abschlagszahlungen für gesondert ausgewiesene Positionen zu verlangen. Gleiches gilt hinsichtlich zu beauftragender Fremdleistungen in Höhe des jeweiligen Auftragswertes. Die Abschlags- und Vorauszahlungen werden mit Zugang der Rechnung beim Auftraggeber fällig. 

Für alle Zahlungen gilt eine Frist von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Verzugsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 

7.4. KREATIV AGENTUR ist berechtigt, Rechnungen auf elektronischem Wege zu übermitteln, sofern diese den gesetzlichen Anforderungen genügen. 

7.5. Der Auftraggeber ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts befugt, wenn und so weit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 

7.6. Bis zur vollständigen Zahlung fälliger Vergütungsteile behält sich KREATIV AGENTUR das Eigentum an sämtlichen körperlichen Arbeitsergebnissen vor.

7.7.       Sollte der Auftraggeber einen Werk- oder Werklieferungsvertrag vor vollständiger Erfüllung durch KREATIV AGENTUR  kündigen, wird die vereinbarte Vergütung 

sofort fällig. KREATIV AGENTUR zieht hiervon jedoch diejenigen Aufwendungen ab, die ihr aufgrund der Kündigung erspart bleiben. Diese Aufwendungen werden mit pauschal 50% veranschlagt. Beide Vertragspartner haben jedoch die Möglichkeit, höhere bzw. geringere Aufwendungen nachzuweisen mit der Folge, dass der tatsächlich ersparte Aufwand maßgeblich ist. 

 

                      8.          Nutzungsrechte 

 

8.1.       KREATIV AGENTUR  räumt dem Auftraggeber das für die Erreichung des Vertragszwecks erforderliche Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ein. Soweit nicht anders vereinbart handelt es sich um ein Einfaches, nicht übertragbares und zeitlich 

auf ein Jahr, räumlich auf Deutschland und inhaltlich auf den vertraglichen Zweck beschränktes Nutzungsrecht. Weitergehende Rechte, insbesondere zur 

Bearbeitung, Unterlizenzierung oder Übertragung an Dritte werden nicht eingeräumt. Hinsichtlich der von Dritten erbrachten Leistungen erwirbt KREATIV AGENTUR  nur die für die Vertragserfüllung gegenüber dem Auftraggeber erforderlichen Rechte. 

8.2.       Die Einräumung des Nutzungsrechts steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung einschließlich der Vergütung für nachträgliche Weiterungen des Auftragsumfangs.  

Ferner ist auf sämtlichen Vervielfältigungsstücken und im Rahmen anderer Nutzungsformen (z.B. öffentliche Zugänglichmachung) auf KREATIV AGENTUR  als Urheber hinzuweisen. 

                     8.3.       Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Herausgabe der im Hinblick auf die 

Vertragserfüllung angefallenen Rohdaten wie z.B. Vorlagen, Skizzen, Dateien, Quellcodes etc. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Zur Aufbewahrung ist die Agentur nicht verpflichtet. 

8.4. Soweit für die von uns erbrachten Leistungen Rechte von Dritten erworben werden müssen, wird KREATIV AGENTUR den Auftraggeber hierauf entsprechend hinweisen. Etwaige Vergütungen für diese Rechte trägt der Auftraggeber. 

8.5.       Jegliche Verwendung von Arbeiten und Leistungen, die im Rahmen einer Präsentation vorgestellt werden, bedarf der vorherigen Zustimmung von KREATIV AGENTUR. Dies gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form sowie für die Verwendung von Ideen, die den Arbeiten und Leistungen der KREATIV AGENTUR zugrunde liegen. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt eine solche Zustimmung nicht. 

                      9.         Abnahme, Gewährleistung 

 

9.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, von KREATIV AGENTUR gelieferte Arbeitsergebnisse auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Mängelrügen wegen solcher Mängel sind innerhalb von einer Woche ab Übergabe der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber schriftlich gegenüber Agentur zu erklären. Versteckte Mängel, die auch nach der unverzüglichen sorgfältigen Untersuchung nicht festzustellen sind, sind innerhalb einer Woche nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Nach Ablauf der Fristen ist die 

Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Die gesetzlichen Regelungen betreffend die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt. Im Falle eines Mangels ist die Gewährleistung zunächst auf Nacherfüllung durch KREATIV AGENTUR beschränkt. KREATIV AGENTUR ist berechtigt, wahlweise eine Nachbesserung und/oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen.  Kommt KREATIV AGENTUR  dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, wahlweise zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. 

9.2. Mängel eines Teils der gelieferten Arbeitsergebnisse berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung, es sei denn, dass die Teilleistung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. 

9.3.       Ansprüche wegen Gewährleistung verjähren innerhalb eines Jahres ab Abnahme der Arbeitsergebnisse, es sei denn, KREATIV AGENTUR hat arglistig gehandelt. 

9.4. Für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch Dritte, die von KREATIV AGENTUR zum Zwecke der Vertragserfüllung im Namen des Auftraggebers beauftragt wurden, übernimmt KREATIV AGENTUR keine Haftung. KREATIV AGENTUR 

 tritt in diesem Fall lediglich als Vermittler auf. 

                     9.5.        Mit der Freigabe von Werken durch den Auftraggeber übernimmt dieser die

Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild. Für solche vom Auftraggeber freigegebenen Werke entfällt eine 

Gewährleistung für Mängel, die im Rahmen des Freigabevorgangs erkennbar waren. KREATIV AGENTUR GMBH haftet ausschließlich für die Übereinstimmung des Endprodukts mit der Vorlage. 

                      10.         Datenschutz 

 

10.1.     Sämtliche vom Auftraggeber übermittelten personenbezogenen Daten werden von KREATIV AGENTUR  gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und gespeichert. 

                     10.2.      Werden vom Auftraggeber Daten und Unterlagen übermittelt, die personenbezogene 

Daten Dritter enthalten, ist der Auftraggeber verantwortlich für die Zulässigkeit der 

Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten durch KREATIV AGENTUR. 

                     10.3.        Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er im Falle der Erhebung, 

Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag 

(Auftragsdatenverarbeitung) gesetzlich verpflichtet ist, KREATIV AGENTUR GMBH hierzu nach den gesetzlichen Vorgaben gesondert zu beauftragen. Auf Anfrage ist KREATIV AGENTUR GMBH berechtigt, aber nicht verpflichtet, dem Auftraggeber eine entsprechende Vorlage zur Beauftragung der Auftragsdatenverarbeitung bereitstellen. Der Auftraggeber ist allein für die von ihm veranlasste Auftragsdatenverarbeitung verantwortlich, auch wenn trotz des vorgenannten Hinweises keine gesonderte Beauftragung zur Auftragsdatenverarbeitung erfolgt und der Auftrag ohne eine solche Beauftragung gleichwohl durchgeführt wird. 

10.4.        Der Auftraggeber stellt KREATIV AGENTUR von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von datenschutzrechtrechtlichen Vorschriften frei, wenn die vom Auftraggeber veranlasste Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten Dritter gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. 11. Haftungsbeschränkung 

 

11.1.     KREATIV AGENTUR  haftet uneingeschränkt für Vorsatz. Bei Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet KREATIV AGENTUR nur bei der 

Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, womit Pflichten gemeint sind, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. 

11.2.     Die Haftung ist beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. 

Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Haftungsbeschränkungen ebenso unberührt wie eine Haftung aufgrund arglistigen Verschweigens eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie oder Zusicherung. Sofern Garantien von einem anderen Unternehmen gegeben werden (Herstellergarantie), steht KREATIV AGENTUR hierfür nicht ein. 

11.3.     KREATIV AGENTUR  ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre. 

11.4. Soweit die Haftung von KREATIV AGENTUR ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

 

                      12.          Umgang mit rechtswidrigen Inhalten 

 

                     12.1.       Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Inhalte seiner Website. 

Dies umfasst alle Materialien, einschließlich Texten, Bildern und anderen digitalen 

Inhalten, unabhängig davon, ob KREATIV AGENTUR als Host fungiert. Der Kunde sichert zu, dass die Inhalte rechtmäßig sind. 

12.2. Wird KREATIV AGENTUR auf rechtswidrige Inhalte aufmerksam, behält sich die Agentur das Recht vor, diese Inhalte ohne Vorankündigung zu sperren oder zu entfernen, um den Anforderungen des Digital Services Act (DSA) zu entsprechen. 

12.3. Der Kunde verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der Aufklärung von Verdachtsfällen und zur Freistellung der Agentur von Ansprüchen Dritter, die aufgrund von Inhalten auf seiner Website geltend gemacht werden. 

                      13.        Sonstiges 

 

13.1.     KREATIV AGENTUR ist berechtigt, mit den für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnissen als Referenz zu werben. Dies umfasst auch die Teilnahme an 

Kreativ- und Agenturwettbewerben unter Verwendung dieser Arbeitsergebnisse. Der Auftraggeber wird KREATIV AGENTUR  bei Drucksachen oder vergleichbaren Vervielfältigungsstücken zu diesem Zweck jeweils mindestens zwei Belegexemplare unentgeltlich zur Verfügung stellen und räumt KREATIV AGENTUR alle erforderlichen Rechte an den vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen ein. 

13.2. Hinsichtlich abgelehnter Werksgestaltungen, Ideen und Leistungen wie Konzepte, Skizzen, Illustrationen, Entwürfe und dergleichen sowie Fotos und Filmen bleibt eine anderweitige Nutzung und Verwertung vorbehalten. 

                      14.        Schlussbestimmungen 

 

14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisions- rechtlichen Bestimmungen, soweit es sich nicht um zwingendes Recht handelt. Das UN-Kaufrecht-Übereinkommen findet keine Anwendung. 

                     14.2.       Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder 

öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher 

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten unser Firmensitz in Stuttgart, ohne 

Beschränkung der Gerichtsbarkeit der für den einstweiligen Rechtsschutz oder im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens zuständigen Gerichte. 

                     14.3.       Vertragssprache ist deutsch. 

14.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder unanwendbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. 

 

Stand 06/2025 

Firma Kreativ Agentur

Karlsbader Str. 16

70372 Stuttgart

Tel.: +49 711 50490447
E-Mail.: info@kreativagentur.org

  Kreativ Agentur

  Karlsbader Str. 16

  70372 Stuttgart

+49 711 50490447

© 2025 Kreativ Agentur

bottom of page